Entstehung des Schützenwesens
Die Schützengesellschaften stellen heute zweifellos die populärste und zugleich traditionsreichste Vereinigung in den Städten und Dörfern Nordwestdeutschlands dar. Sie veranstalten häufig seit mehr als 100 Jahren das Hauptfest ihres Ortes oder ihres Ortsteils und umfassen zumeist den größten Teil der männlichen Bevölkerung ihres Bereiches. Wie in früheren Zeiten bilden sie nicht nur einen Zusammenschluss zur Feier eines jährlichen Volksfestes, sondern sie haben darüber hinaus im lokalpolitischen Bereich ein nicht zu unterschätzendes Gewicht. Dies wird u.a. dadurch deutlich, dass die Lokalpresse in der Zeit zwischen April und September in ihren Samstags- und Montagsausgaben recht ausführlich in Wort und Bild über die neuesten königlichen Würdenträger und die Veränderungen in der Hofstaatzusammensetzung in ihrem Einzugsbereich berichtet. In diesem Zusammenhang – und verstärkt natürlich bei Jubiläumsschützenfesten – wird dann auch auf die jahrhundertealte Geschichte dieser Gesellschaften hingewiesen, wobei häufig im Überschwang des Kontinuitätsbewusstseins Wesen und Bedeutung dieser Vereinigungen einfach über die Jahrhunderte hinweg festgeschrieben werden. Dabei gibt die Betrachtung der Geschichte der Schützengesellschaften einen ausgezeichneten Einblick in die Veränderungsprozesse, denen die gesamte Volkskultur unterworfen ist und die zum Teil auch heute noch das Alltagsleben bestimmen.
Die ersten mittelalterlichen Schützenvereine entstanden gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Flandern und verbreiteten sich von dort aus sehr rasch auf den Raum der Niederlande. Ihr Ursprung in Deutschland lag daher in den angrenzenden Rheinlanden. Von hier aus erfuhr das Schützenwesen eine Ausbreitung über ganz Deutschland und darüber hinaus bis ins Baltikum, bedingt durch den wachsenden Fernhandelsverkehr.
Die erste schriftliche Erwähnung eines Schützenvereins im westlichen Münsterland ist in Bocholt um 1407.
Doch woher kommt der Name „Schützenverein“?
Germanisten sind sich einig, dass das Wort „Schütze“ von „Schießen“ kommt und nicht von „schützen“.
Die Schützengesellschaften oder Schützengilden waren Schießgesellschaften, deren Hauptdaseinszweck (in Friedenszeiten) neben gemeinschaftlichen Gelagen und Feiern vor allem regelmäßige Waffenspiele und Waffenübungen waren.
Sie leisteten zwar einen Beitrag zur Sicherung des Ortes, ihre Hauptaufgabe blieb jedoch die Betätigung des Schießsportes und die dazugehörige Pflege der Geselligkeit. Geschossen wurde zuerst mit der Armbrust. Erst wenig später wird auch das Bogenschießen, noch viel später das Büchsenschießen gebräuchlich.
Gemäß mittelalterlichem Denken und Handeln waren Schützenvereine auch kirchlich orientiert. Sie nahmen an Prozessionen, Gottesdiensten und Beisetzungen teil.
Zunächst bildeten sich die Schützengilden in den Städten entlang der Fernhandelsstraßen. Hier waren sie meistens eine Gruppe der bestehenden Handwerkergilden. Da annähernd der gesamte Bürgerstand in den verschiedensten Gilden organisiert war und innerhalb derselben durch Schützenabteilungen die Wehrfähigkeit geschult wurde, hatten die Städte und größeren Gemeinden einen gewissen Schutz gegen die Feinde von außen.
Neben den weltlichen Gilden bildeten sich auch religiöse Bruderschaften, die ebenfalls eine Schützenabteilung hatten. Die Schützen der weltlichen Gilden und der Bruderschaften hatten in erster Linie für den Dienst an der Allgemeinheit ihre Wehrfähigkeit unter Beweis zu stellen. Verteidigung war ein wichtiges Kapitel jeder bürgerlichen Ordnung. Die Stadtverwaltungen förderten deshalb auch die Schützenvereine, indem sie ihnen bestimmte gemeinderechtliche Vorteile gewährten.
Mit dem langsamen Übergehen der politischen Macht an die Landesregierung wurde das Schützenwesen infolge seiner Zweckbestimmung immer mehr zum Gegenstand des Staatsinteresses. Die Gründung neuer Schützenvereine Anfang des 16. Jahrhunderts, deren Funktion nur in der militärischen Schulung und im Heimatschutz bestand, wird darauf zurückzuführen sein.
Die Organisation des städtischen Schützenwesens in seiner heute bekannten Form war im Wesentlichen bis zur Zeit des 30jährigen Krieges (1618-1648) abgeschlossen. In dieser schweren Kriegszeit hatte das Schützenwesen harte Proben zu bestehen und seine Wehrhaftigkeit unter Beweis zu stellen. Während der Kriegszeit kam es in vielen Orten und größeren Gemeinden zu Neugründungen von Schützenvereinen. Diese Vereinsgründungen sind sicherlich als militärische Schutzorganisation für das Land zu sehen.
Das Schützenwesen auf dem Lande hat eine andere Entwicklung hinter sich und kann nicht ohne weiteres mit der Entwicklung in den Städten gleichgestellt werden, weil hier ganz andere Gegebenheiten vorhanden waren. Das sogenannte „platte Land“ war im Mittelalter den Einfällen und der Willkür fremder Kriegsscharen größtenteils schutzlos preisgegeben. Hinzu kam, dass die Landbevölkerung sehr arm und bedürftig war. Sie hatte keine eigentliche wirtschaftliche Selbstständigkeit, sondern befand sich häufig im Verhältnis der Eigenhörigkeit zu Klöstern und Adligen. In Kriegsfällen suchte die Landbevölkerung daher zumeist in den betreffenden Städten oder bei den gesicherten Klöstern und Burgen Schutz.
Wehrhaftigkeit und Heimatschutz wurden bei der Landbevölkerung erst zu wichtigen Fragen, als das bäuerliche Standesbewusstsein und der Wohlstand zunahmen und die Benutzung von Schusswaffen gebräuchlich wurde. Die Notwendigkeit, sich mit eigenen Mitteln zu schützen, trat in den Vordergrund. So lag es nahe, sich mit Schusswaffen zu verteidigen. Ab dem 16. Jahrhundert gibt es schriftliche Unterlagen, die vom Schützenwesen aus jener Zeit berichten. Für länger zurückliegende Zeiten fehlen vergleichbare Aufzeichnungen.
Die Eingesessenen einer Bauernschaft oder eines Kirchspiels wurden aber immer zur Landwehr aufgerufen. Eine solche behördlich angeordnete Selbstschutzvereinigung gab es jedoch überall in Westfalen.
Zur Bildung und Erhaltung der Wehrfähigkeit wurde mit den männlichen Bewohnern regelmäßig das Schießen geübt. Es fanden dann auch Schützenfeste statt, denen eine militärische Bedeutung beigemessen wurde. Es handelte sich hierbei zumeist um längere Schießübungen, die einmal jährlich stattfanden, verbunden mit einem Königsschießen. Nach Abschluss des Königsschießens traf sich die Schützengilde dann zu einem geselligen Beisammensein.
In den weiteren unruhigen Zeiten konnte auf den Schutz durch die Schützenvereine nicht verzichtet werden. Viele Vereine fanden in dieser Zeit erst ein festes Gefüge und begründeten ein neues Vereinsleben, das Traditionen weckte.
Seit dieser Zeit erlangten die Schützenfeste eine andere Bedeutung. Weil der Wehrcharakter in den Hintergrund trat, wandelten sie sich mehr zu geselligen Veranstaltungen. Wichtigster Bestandteil blieb jedoch das Königsschießen. Hierbei konnte und sollte jeder seine Geschicklichkeit und Treffsicherheit unter Beweis stellen. Wer sich als bester Schütze beim Vogelschießen bewährt hatte, wurde als Schützenkönig ausgerufen und mit einem Festzug besonders geehrt. Anschließend war „Gelage“ mit geselliger Unterhaltung.
Wohl nach dem Vorbild der in Deutschland im 15. Jahrhundert aufkommenden Amtsketten für Bürgermeister und Zunftvorsteher legten sich die Schützenvereine für ihre Schützenkönige eine Kette mit Kleinod (Silbervogel oder Brustschild) zu. Kette und Kleinod waren meist Stiftungen eines wohlhabenden Schützenkönigs oder auch des Grundherrn. Nach dem 30-jährigen Krieg haben hin und wieder auch Landesherren (u.a. Fürstbischöfe) Schützenvögel oder Schilde gestiftet.
Der damalige Fürstbischof von Münster, Johann von Hoya,(1566 – 1573), hatte ein persönliches Interesse am Schützenwesen und förderte dieses auch durch seine Gesetzgebung. So setzte er verschiedene Verordnungen und Landesgesetze in Kraft, welche die Organisation der Schützenvereine betrafen. Zudem förderte er auch persönlich die Schützenvereine durch Geschenke, wie z.B. silberne Vögel für die Schützenketten, Pokale und Ähnliches. Außerdem hatte er ein wachsames Auge auf das Schützenwesen in den ländlichen Bezirken seines Bistums.
Im Fürstbistum Münster wurde im 16. Jahrhundert offensichtlich in jeder Bauernschaft nach dem Vogel geschossen und dabei ein derartiger Aufwand betrieben, dass von der Obrigkeit dagegen eingeschritten werden musste. In der vom Landesfürsten 1571 erlassenen Landordnung wurde bestimmt: „Betreffend das Vogelschießen will man gestatten und nachgeben, dass solchs an einem Ort des Jhars einmal beschehe, doch dass niemandt aus frembden Bawrschaften darzu gefordert und je auf zwantzig Personen eine Tonne Keuts oder Biers und nit mehr angeschlagen oder bestalt werde. Soll auch solche Geselschaft lenger nit als einen Nachmittag wehren, und ein jeder bei Tag zeitlich widerumb sich gegen Hauß begeben. Wie auch hiermit insonders verbotten wirdt, dass außerhalb diesem Vogelschießen die Haußleut oder Bauren keine Rhuer (Feuerrohr, Gewehr) oder Buchsen über Veldt tragen noch einig Wildt, klein oder groß, schießen sollen bei Verlierung solcher Buchsen oder Fewrrhuren.“
Einige Anordnungen, die auch Fürstbischof Christof Bernhard von Galen (1650 – 1678) zu den Schützenfesten erließ, machen die weitere Entwicklung der Schützenfeste deutlich. So bestimmte auch er z.B. dass nur einmal jährlich ein Fest stattfinden durfte und zwar ausschließlich für die Vereinsangehörigen. Auch sollte das „Gelage“ übergroßen Prunk vermeiden. Im Alkoholgenuss und in der Ausdehnung der Festzeit sollte sparsam gehandelt werden.
Christof Bernhard von Galen strebte ehrgeizig nach politischem und militärischem Ruhm und herrschte unumschränkt nach eigenem Willen und Gutdünken. Sein kriegerisches Tun trug ihm den Beinamen „Kanonenbischof“ ein.
Aus den Schützenfesten entwickelten sich mit der Zeit rein gesellige Veranstaltungen, die ihren ursprünglichen Zweck, Schutz und Sicherheit für den Bezirk zu gewährleisten, verloren hatten. Sie büßten allerdings nicht jede Bedeutung ein.
Fassen wir die Aufgaben der Schützenvereine noch einmal kurz zusammen! Die Schützen waren:
eine Kerntruppe zur militärischen Verteidigung der Heimat,
- ein Instrument der Verwaltungen und der Landesherren zur Wahrung von Recht und Ordnung,
- vielseitige Diener des Gemeinwohls.
- Zum Gemeinwohl gehörten auch religiöse Aufgaben der Schützen, wie
- für die verstorbenen Schützenbrüder zu beten,
- die verstorbenen Schützenbrüder zu Grabe zu tragen,
- an den Hauptprozessionen des Ortes teilzunehmen,
- das Kirchenfest des Ortspatrons durch Kirchgang und Umzüge festlich zu begehen.
- Diese kirchlichen Verpflichtungen der Schützengesellschaften scheinen im westlichen Münsterland erst im Laufe des 30jährigen Krieges .in den Hintergrund getreten zu sein. Vereinzelt lebten sie dann an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert wieder auf.
Weil es keine Wehrpflicht gab, hielten die Übungen der Schützen im Schießen an. Erst im 18. Jahrhundert bildete sich der Charakter der Schützenfeste als Volksfeste aus. In der Zeit der politischen Veränderungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ruhte dann die Tätigkeit der Schützenvereine in unserer Heimat.
Schriftliche Aufzeichnungen und auch Silber aus der Zeit vor dem 30jährigen Krieg sind fast nur von städtischen Schützengesellschaften überliefert. Auch schriftliche Quellen über das Wiederaufleben des ländlichen Schützenwesens im 17. Jahrhundert sind aus dem westlichen Münsterland selten.
Nach der Reichsgründung unter preußischer Herrschaft lebten die Schützenvereine allgemein wieder auf, neue wurden gegründet, andere reformiert. Vielfach wurden die Satzungen neu gefasst und ganz dem neuzeitlichen Charakter der Schützenvereine angepasst.
Es kann davon ausgegangen werden, dass ländliche Schützenvereine, die Jubelfeste feiern und sich auf eine Tradition aus dem 17. bis 18. Jahrhundert berufen, schon erheblich eher bestanden und gewirkt haben, ohne dass schriftliche oder andere Unterlagen erhalten geblieben sind.
Quelle: Chronik 100 Jahre Hülstener Schützen